Allgemeine Bestimmungen

Für alle unsere Angebote und Lieferungen gelten unsere Allgemeinen Vertrags- und Lieferbedingungen Die nachstehend abgedruckt sind, und zwar auch dann, wenn der Besteller andere Bedingungen vorschreibt.

LIEFERUNG:

In unserem Direktliefergebiet stellen wir die Produkte mit unseren eigenen LKWs zu, frei Haus ab einem Bestellwert von netto EUR 150,– Außerhalb des Direktliefergebietes stellen wir die Produkte per Spedition zu, frei Haus ab einem Bestellwert von netto EUR 380,– (Österreich) bzw. EUR 700,– (Deutschland).
Für Lieferungen, die den Mindestbestellwert nicht erreichen, wird eine Logistikpauschale verrechnet.
Österreich: Zustellung mit eigenem LKW EUR 20,–, Halbpalette EUR 60,–, Europalette EUR 80,–
Deutschland: Halbpalette EUR 70,–, Europalette EUR 90,–
Bestellungen von weniger als 42 Flaschen versenden wir per Paketdienst (nicht im Originalkarton bzw. in der Originalkiste). Logistikpauschale in Österreich und Deutschland EUR 15,–. Lieferzeit 3-4 Werktage (unverbindlich).


KOSTPROBEN:

Kostproben werden mit 30 % Verkostungsrabatt in Rechnung gestellt. Pro Sorte ist eine Kostprobe möglich.


KORKFEHLER:

Für durch Korkfehler beeinträchtigte Flaschen leisten wir Ersatz in Form einer Gutschrift. Davon ausgenommen sind Weine aus Bordeaux und Burgund. Voraussetzung für eine Ersatzleistung: die (nahezu) volle Flasche und der Originalkorkverschluss müssen noch vorhanden sein, und die Flasche muss nachweislich in den vergangenen 18 Monaten bei uns gekauft worden sein.


ZAHLUNG:

Falls nicht anderes vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungserhalt fällig. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 6 % über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank verrechnet. Des weiteren verpflichtet sich der Vertragspartner, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.


GEWÄHRLEISTUNG:

Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Käufer die bei ihm eintreffende Ware sofort auf etwaige Mängel und auf Vollständigkeit überprüft. Wenn sich die Getränke Wagner Handels GmbH bei der Lieferung Dritter (Transportunternehmen) bedient, sind Transportschäden und/oder Verluste vom Käufer bestätigen zu lassen.


EIGENTUMSVORBEHALT:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren im Eigentum der Getränke Wagner Handels GmbH. Bei Zahlungsverzug ist die Getränke Wagner Handels GmbH berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware abzuholen und vom Vertrag zurückzutreten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Fässer, Container, Kisten und Paletten sind ebenfalls unveräußerliches Eigentum der Getränke Wagner Handels GmbH. Nicht retourniertes Gebinde wird zum jeweiligen Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.


ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND:

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist am Sitz unseres Unternehmens.
Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht.